ABRECHNUNG
REZEPT UND ANGEBOT
Mit Rezept: Alle medizinisch verordneten Therapien werden durch die privaten Krankenkassen abgedeckt.
Ohne Rezept: Alle physikalischen Therapien wie z.B. Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage, Fango, Matrix und Elektrotherapie können Sie als Selbstzahler direkt mit mir vereinbaren.
Kurzinfo ZUR ABRECHNUNG
- Private Krankenversicherungen - ja
- Beihilfeberechtigte - ja
- Berufsgenossenschaft - nein
- Gesetzliche Krankenkassen - nein
- Selbstzahler - ja
- Bezahlung - Barzahlung, Überweisung, EC und Kreditkarten
FRAGEN UND ANTWORTEN
Private Krankenversicherungen
Zahlt die private Krankenkasse alles?
Grundsätzlich zahlt Ihre private Krankenversicherung sämtliche, verordnete Leistungen.
Beihilfeberechtigte
Berufsgenossenschaft
Warum kann ich nicht über die Berufsgenossenschaften abrechnen?
Die Berufsgenossenschaften erfordern eine spezielle Zulassung.
Dazu muß die Praxis mit einer Vielzahl an Trainingsgeräten ausgestattet sein.
Ich arbeite überwiegend manuell, deswegen biete ich nur eine gezielte Auswahl an Trainingsgeräten an.